Vor der Ferienzeit noch ein Tipp des TÜV Nord für alle, die mit dem Pferd unterwegs sein werden:
Grundsätzlich gilt für Anhängergespanne Tempo 80. Wer mit Anhänger aber auf Autobahnen und Kraftfahrtstraßen mit Vmax = 100 unterwegs sein will, der kann eine Ausnahmeverordnung nutzen. Ist in den Fahrzeugpapieren des Anhängers keine Tempo 100-Eignung bezüglich des Betriebs für Anhängegespanne vermerkt, kann das Gespann zum Beispiel an einer TÜV-STATION begutachtet werden. Auf der Grundlage der TÜV-Bestätigung gibt dann die Zulassungsbehörde die Tempo-100-Plakette für den Anhänger aus: die Lizenz zum Schnellerfahren.
Und: Auch, wenn ein Anhänger oder Caravan laut Fahrzeugpapieren für Tempo 100 zugelassen ist, muss zudem das Zugfahrzeug bestimmte Bedingungen erfüllen. So muss es mit einem automatischen Blockierverhinderer (ADV/‘ABS‘) ausgestattet sein, es darf nicht mehr als 3,5 to zulässiges Gesamtgewicht haben und es muss ein bestimmtes Masseverhältnis zwischen Anhänger und Zugfahrzeug eingehalten werden.“
Aber Achtung: Auf Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften gilt weiterhin Tempo 80 für diese Gespanne.
Der Anhänger muss grundsätzlich für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet sein, seine Bereifung muss dabei für 120 km/h ausgelegt sein und mindestens den Geschwindigkeitsindex L tragen. Zudem dürfen die Reifen nicht älter als sechs Jahre sein.
Der TÜV NORD-Tipp: “Beladen Sie den Anhänger so, dass die maximal zulässige Stützlast der Kombination annähernd erreicht wird. Beachten Sie, dass Sie weder die zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs noch die des Anhängers überschreiten. Grund: Durch eine optimale Stützlast verbessern Sie das Fahrverhalten Ihres Gespanns deutlich.“
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf keinen der folgenden drei Werte überschreiten:
Die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeugs
Die zulässige Gesamtmasse des Zugfahrzeugs
Das Produkt aus X mal dem Leergewicht des Zugfahrzeugs.
Der Faktor X variiert in der Abhängigkeit von der technischen Ausstattung des Gespanns zwischen 0,3 und 1,2 – je nachdem ob hydraulische Stoßdämpfer eingebaut sind, ob der Anhänger gebremst ist und ob geeignete Kupplungen mit Stabilisierungseinrichtungen oder geeignete fahrdynamische Stabilitätssysteme vorhanden sind.
Wem das alles zu kompliziert ist, den lädt TÜV NORD an eine seiner Stationen ein. Schließlich soll man auch mit Anhänger seine Mobilität sicher genießen und mit dem Gespann auch angemessen schnell unterwegs sein können.