Staatsgerichtshof Bückeburg zur Verweigerung von parlamentarischen Anfragen bei Entnahmegenehmigungen

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Der Niedersächsische Staatsgerichtshof in Bückeburg hat sich am (heutigen) Dienstag mit der Frage beschäftigt, inwieweit die Beantwortung von parlamentarischen Anfragen zu Entnahmegenehmigungen beim Wolf von der Landesregierung verweigert werden kann
Der Niedersächsische Staatsgerichtshof in Bückeburg hat sich am (heutigen) Dienstag mit der Frage beschäftigt, inwieweit die Beantwortung von parlamentarischen Anfragen zu Entnahmegenehmigungen beim Wolf von der Landesregierung verweigert werden kann, wenn zu befürchten ist, dass dadurch Grundrechte derer gefährdet werden, die durch Antragstellung, Genehmigung oder Vollzug beteiligt sind.

Dazu sagt der Staatssekretär im Niedersächsischen Umweltministerium, Frank Doods:

„Wir haben in der mündlichen Verhandlung die Gelegenheit genutzt, dem Gericht unsere Position ausführlich zu erläutern. Wichtig war uns hier noch einmal deutlich zu machen, dass es nicht darum geht, Abgeordneten des Landtages Informationen zu Ausnahmegenehmigungen von einzelnen Problemwölfen vorzuenthalten. Deshalb haben wir zu den interessierenden Fragen sehr früh eine vertrauliche Unterrichtung im zuständigen Fachausschuss vorgenommen, da die Wahrung der Rechte der Parlamentarier – hieran gibt es keinerlei Zweifel – überragende hohe Bedeutung hat. Eine solche Unterrichtung ist in Fällen schutzbedürftiger Informationen ein gebräuchlicher Weg.

Von Geheimniskrämerei kann daher überhaupt keine Rede sein, um das noch einmal klar und deutlich zu sagen.

Uns geht es hier schlicht darum diejenigen zu schützen, die an Entnahmen beteiligt sind – unter anderem betroffene Weidetierhalter, zum Vollzug geeignete und ausgewählte Personen sowie Jägerinnen und Jäger. Hier müssen wir feststellen, dass diese nicht nur beleidigt werden, sondern teilweise auch bedroht werden.

Zuletzt wurden sogar Waldwege mit Schrauben präpariert oder Radmuttern an Autos wurden gelöst, um Unfälle zu provozieren und Personen einzuschüchtern. Das können und wollen wir nicht tolerieren – und wir wollen es vor allen Dingen nicht herausfordern. Nur darum geht es uns. Gerade mit Genehmigungen und Vollzug betraute Personen sind zudem quasi im Auftrag des Landes unterwegs.

Nach unserer Auffassung sind wir durch die Bindung an die Grundrechte auch verpflichtet, diese Personen zu schützen.

Nach intensiver Abwägung haben wir uns im Februar deshalb dagegen entschieden, nicht öffentlich bekannte laufende Ausnahmegenehmigungen für den Wolf im Rahmen der Beantwortung einer Landtagsanfrage durch eine öffentliche Drucksache für jedermann bekannt zu machen.

Wir konnten heute noch mal darstellen, dass es hier nicht um politische Spielereien, sondern um besonders hochwertige Grundrechte geht, die es zu schützen galt.“

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