Niedersachsens NABU-Vorsitzender will beim Wolfsthema weiter polarisieren

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Nachdem der NABU Niedersachsen mehrfach vor Gericht mit seinen Vorwürfen gegen die Wolfspolitik des Landes gescheitert ist, wird nun der Versuch unternommen, per Beschwerde bei der EU-Kommission die eigenen Vorstellungen von Artenschutz durchzusetzen.

Minister Olaf Lies dazu: „Die niedersächsische Wolfsverordnung hält sich in allen Punkten an das Bundesnaturschutzgesetz und damit auch an die FFH-Richtlinie. Dazu gehört neben der strengen Überwachung des günstigen Erhaltungszustands auch die Prüfung zumutbarer Alternativen zum Abschuss. Es geht dabei keineswegs um die Etablierung wolfsfreier Zonen, sondern lediglich um die Entnahme derjenigen Wölfe, die in der Kulturlandschaft Niedersachsens die größte Gefahr für die Akzeptanz und damit die langfristige Überlebensfähigkeit der Art darstellen.“

„Wenn der NABU behauptet, Niedersachsen stelle sich nicht den Herausforderungen der Koexistenz mit dem Wolf, verkennt er offenbar die beträchtlichen finanziellen Anstrengungen zum Herdenschutz, von denen u. a. auch das NABU-eigene Herdenschutzprojekt profitiert. Insgesamt hat Niedersachsen angesichts von mittlerweile 35 Rudeln im vergangenen Jahr Herdenschutzmaßnahen in Höhe von über fünf Millionen Euro gefördert“, so Lies weiter.

„Der NABU hatte im Rahmen der Verbändeanhörung Gelegenheit, die Wolfsverordnung mit konstruktiven Vorschlägen zu bereichern. Diese blieben jedoch weitgehend aus, da man beim NABU dem Erhalt der Weidetierhaltung und den von ihr abhängigen, geschützten Arten offenbar weniger Bedeutung beimisst als dem bedingungslosen Schutz auch noch des problematischsten Einzelwolfes.“

PI 001/2021 Pressemitteilung Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz

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