Neue Corona-Verordnung vom 12.12.2020

Pferdeland Niedersachsen GmbH

Die Pferdeland Niedersachsen GmbH hat sich mit den zuständigen Ministerien über die Maßnahmen ausgetauscht. In der Verordnung vom 12.12.2020 sind für die Pferdehalter der § 10 im zweiten Teil der Verordnung , Betriebsverbote sowie Betriebs- und Dienstleistungsbeschränkungen, Abs 7, sowie §16 Spitzen- und Profisport relevant. Wir erwarten demnächst eine wiederum aktualisierte Corona-Verordnung mit den Beschlüssen vom Wochenende.

Grundsätzlich sollten sich Pferdehalter und Pferdesportler wieder an die gleichen Richtlinien aus dem April 2020 halten. Hier wurde in einem Empfehlungsleitfaden der Umgang mit Pferden unter Pandemie-Bedingungen festgelegt. Dieser Leitfaden war zusammen mit den Ministerien festgelegt worden und konnte deshalb als belastbare Grundlage angesehen werden. Wir möchten deshalb alle Pferdehalter und Pferdesportler bitten, sich nun weiterhin im Sinne dieses Leitfadens zu verhalten. Wir konnten im Verlauf diesen Jahres der Politik unter Beweis stellen, dass Pferdehalter und Pferdesportler verantwortungsvoll mit der Lage umgegangen sind. Nun ist die Lage leider noch ernster als im Frühjahr und wir sind alle gefordert noch einmal Anstrengungen zu unternehmen, um die Pandemie einzudämmen.

Hier finden Sie die Niedersächsische Corona-Verordnung vom 12.12.2020.

Hier finden Sie den Corona-Leitfaden zum Umgang mit dem Pferd (ML Niedersachsen)

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