Im aktuellen Beschluss zur Tötung von Wölfen ist das Oberlandesgericht Lüneburg in fast allen Punkten dem Niedersächsischen Umweltminsterium gefolgt. Eine rechtssichere Entnahme von Problemwölfen ist daher künftig möglich. Somit müssen Wölfe, die die gängigen Herdenschutzmaßnahmen überwinden nicht mehr geduldet werden und im Umkehrschluss müssen die Weidetierhalter auch nicht die zweifellos nicht im durchführbaren Rahmen angesetzen Herdenschutzmaßnahmen wie eine Veränderung der Einzäunung, sowie eine Anschaffung von Herdenschutzhunden und Ähnlichem erfüllen.
Zudem stellt das Oberlandsgericht fest, dass die Tötung einzelner Wölfe den Erhaltungszustand der Art lanes- und bundesweit nicht gefährde.
„Durch den Beschluss können wir jetzt mit der bereits angeschobenen Maßnahme weitermachen und
bleiben handlungsfähig, wenn es um die Tötung einzelner Problemwölfe geht“, so Umweltminister Lies.
Den Gerichtsbeschluss mit allen Einzelheiten finden sie hier.
Pressemitteilung des MU