Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (AStV) in der EU hat sich mehrheitlich dafür entschieden, einen Antrag der EU-Kommission zur Herabstufung des Schutzstatus des Wolfs in die nächste Sitzung der Berner Konvention (BK) einzubringen. Auch Deutschland hat zugestimmt. Ziel des Antrags der Kommission ist eine Umlistung des Wolfs von Anhang 2 (streng geschützt) in Anhang 3 (geschützt) der Berner Konvention. Der Antrag zur Änderung des Schutzstatus kann – nach Zustimmung des Rates – nun dem Ständigen Ausschuss der Berner Konvention vorgelegt und bei der nächsten Sitzung am 2. Dezember 2024 behandelt werden. Die Berner Konvention ist ein 1979 verabschiedeter völkerrechtlicher Vertrag des Europarates zum Schutz europäischer wildlebender Tiere und Pflanzen.
Auch Tierarten im Anhang 3 bleiben grundsätzlich schutzbedürftig und dürfen nur regional eingeschränkt reguliert werden, ohne den günstigen Erhaltungszustand in den jeweiligen biogeographischen Regionen zu gefährden. Möglich machte die Entscheidung eine Erklärung der EU-Kommission, dass bei einer späteren Änderung der FFH-Richtlinie nur eine Änderung beim Wolf erfolgt und ansonsten das strenge Naturschutzrecht unangetastet bleibt.
|
Pferdeland Niedersachsen im Landgestüt Celle
Erstmalig war die Pferdeland Niedersachsen GmbH beim Sommerfest des Landgestüts Celle vom 23.08. bis 25.08.2024