Am 20.11.2020 wurde die neue niedersächsische Wolfsverordnung vom Ministerium vorgestellt. Mitgearbeitet an der Ausarbeitung der neuen Wolfsverordnung haben das Umweltministerium, sämtliche Naturschutzverbände, aber auch die Schaftzüchter, die Weidetierhalter, das Aktionsbündnis Aktives Wolfsmanagement und die Pferdeland Niedersachsen GmbH. Die Verordnung soll der Umsetzung und Ausgestaltung der §§ 45 und 45a BNatSchG dienen und verfolgt das Ziel, die Rechtssicherheit bei der Entnahme von auffällig gewordenen Wölfen zu erhöhen. Zum besseren Verständnis einiger Abschnitte der Wolfsverordnung haben wir eine Anlage verfasst, die die Formulierungen in der Verodnung an einigen Stellen besser für die Pferdehalter erklärt.
Hier finden Sie die Niedersächsische Wolfsverordnung vom 20.11.2020
Hier finden Sie die Anlage mit den Erklärungen