Die Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Nieders. Corona-Verordnung) ermöglicht grundsätzlich die Aus-übung des Pferdesports auf und in öffentlichen und privaten SportanlagenDie Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Nieders. Corona-Verordnung) ermöglicht grundsätzlich die Aus-übung des Pferdesports auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen(§ 16/16a) (vorbehaltlich von Vorgaben der Landkreise Gesundheitsämter / IfSG § 28b – bundesweit einheitliche Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019) und im öffentlichen Raum.Die nachstehenden Hinweise / Empfehlungen wurden erstellt auf der Grundlage der Nieders. VO (gültig ab 05.06.2021) und von der Nieders. Staatskanzlei freigegebenen FAQ Sport.
Dritter Parlamentarischer Abend der Pferdeland Niedersachsen
Zu Gast bei der Polizeireiterstaffel Hannover Die Pferdeland Niedersachsen GmbH hatte am 26. Mai 2026
