Die Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Nieders. Corona-Verordnung) ermöglicht grundsätzlich die Aus-übung des Pferdesports auf und in öffentlichen und privaten SportanlagenDie Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Nieders. Corona-Verordnung) ermöglicht grundsätzlich die Aus-übung des Pferdesports auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen(§ 16/16a) (vorbehaltlich von Vorgaben der Landkreise Gesundheitsämter / IfSG § 28b – bundesweit einheitliche Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019) und im öffentlichen Raum.Die nachstehenden Hinweise / Empfehlungen wurden erstellt auf der Grundlage der Nieders. VO (gültig ab 05.06.2021) und von der Nieders. Staatskanzlei freigegebenen FAQ Sport.
Neue „Richtlinie Wolf“ in Kraft getreten
In Niedersachsen sind die überarbeitete Richtlinie Wolf und die Richtlinie SchaNa in Kraft getreten. Die