Die Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Nieders. Corona-Verordnung) ermöglicht grundsätzlich die Aus-übung des Pferdesports auf und in öffentlichen und privaten SportanlagenDie Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Nieders. Corona-Verordnung) ermöglicht grundsätzlich die Aus-übung des Pferdesports auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen(§ 16/16a) (vorbehaltlich von Vorgaben der Landkreise Gesundheitsämter / IfSG § 28b – bundesweit einheitliche Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019) und im öffentlichen Raum.Die nachstehenden Hinweise / Empfehlungen wurden erstellt auf der Grundlage der Nieders. VO (gültig ab 05.06.2021) und von der Nieders. Staatskanzlei freigegebenen FAQ Sport.
Wölfe: EU-Parlament stimmt für Änderung des Schutzstatus
https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20250502IPR28221/wolfe-eu-parlament-stimmt-fur-anderung-des-schutzstatus