Die Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Nieders. Corona-Verordnung) ermöglicht grundsätzlich die Aus-übung des Pferdesports auf und in öffentlichen und privaten SportanlagenDie Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Nieders. Corona-Verordnung) ermöglicht grundsätzlich die Aus-übung des Pferdesports auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen(§ 16/16a) (vorbehaltlich von Vorgaben der Landkreise Gesundheitsämter / IfSG § 28b – bundesweit einheitliche Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019) und im öffentlichen Raum.Die nachstehenden Hinweise / Empfehlungen wurden erstellt auf der Grundlage der Nieders. VO (gültig ab 05.06.2021) und von der Nieders. Staatskanzlei freigegebenen FAQ Sport.
PASSION PFERD 2025: Wo Markt auf Wissen und Erlebnis trifft
Vom 4. bis 7. Dezember 2025 rückt Hannover erneut in den Mittelpunkt der Pferdewelt: Zum