Die Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Nieders. Corona-Verordnung) ermöglicht grundsätzlich die Aus-übung des Pferdesports auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen ( § 10.1.7 und § 2 Abs.4) (vorbehaltlich von Vorgaben der Landkreise Gesundheitsämter) und im öffentlichen Raum.Die Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Nieders. Corona-Verordnung) ermöglicht grundsätzlich die Aus-übung des Pferdesports auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen ( § 10.1.7 und § 2 Abs.4) (vorbehaltlich von Vorgaben der Landkreise Gesundheitsämter) und im öffentlichen Raum.Die nachstehenden Handlungsempfehlungen wurden erstellt auf der Grundlage der von der Nieders. Staatskanzlei am 12.03.2021 freigegebenen FAQ Sport.
„Revierübergreifender Managementplan für die Bejagung der Tierart Wolf“ in Niedersachsen
Zur aktuellen Pressemitteilung der Niedersaächsischen Staatskanzlei: https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/besserer-schutz-der-weidetiere-vor-dem-wolf-managementplan-freigegeben-schnellabschusse-und-interventionsgebiete-moglich-252030.html Zum Managementplan (PDF, Webseite ML)
