Die Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Nieders. Corona-Verordnung) ermöglicht grundsätzlich die Aus-übung des Pferdesports auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen ( § 10.1.7 und § 2 Abs.4) (vorbehaltlich von Vorgaben der Landkreise Gesundheitsämter) und im öffentlichen Raum.Die Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Nieders. Corona-Verordnung) ermöglicht grundsätzlich die Aus-übung des Pferdesports auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen ( § 10.1.7 und § 2 Abs.4) (vorbehaltlich von Vorgaben der Landkreise Gesundheitsämter) und im öffentlichen Raum.Die nachstehenden Handlungsempfehlungen wurden erstellt auf der Grundlage der von der Nieders. Staatskanzlei am 12.03.2021 freigegebenen FAQ Sport.
Wölfe: EU-Parlament stimmt für Änderung des Schutzstatus
https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20250502IPR28221/wolfe-eu-parlament-stimmt-fur-anderung-des-schutzstatus