Die Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Nieders. Corona-Verordnung) ermöglicht grundsätzlich die Aus-übung des Pferdesports auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen ( § 10.1.7 und § 2 Abs.4) (vorbehaltlich von Vorgaben der Landkreise Gesundheitsämter) und im öffentlichen Raum.Die Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Nieders. Corona-Verordnung) ermöglicht grundsätzlich die Aus-übung des Pferdesports auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen ( § 10.1.7 und § 2 Abs.4) (vorbehaltlich von Vorgaben der Landkreise Gesundheitsämter) und im öffentlichen Raum.Die nachstehenden Handlungsempfehlungen wurden erstellt auf der Grundlage der von der Nieders. Staatskanzlei am 12.03.2021 freigegebenen FAQ Sport.
Umweltminister Meyer und „Aktionsbündnis aktives Wolfsmanagement“ einigen sich auf Neustrukturierung des Dialogforums „Weidetierhaltung und Wolf“
Meyer: „Niedersachsen steht zum Koalitionsvertrag und zum regional differenzierten Bestandsmanagement “ Nachdem das Aktionsbündnis seit