– UMWELTMINISTER OLAF LIES: „REGELUNG DES BISHERIGEN BUNDESNATURSCHUTZGESETZES HAT SICH ALS UNTAUGLICH ERWIESEN“ –
Die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Entnahme von GW717m wird nicht verlängert. Der Leitwolf des Rodewalder Rudels bei Nienburg hatte 2018 eine Reihe von Rindern und weiteren Nutztieren gerissen, die ausreichend geschützt waren. Zuletzt hatten die Risse deutlich abgenommen. Umweltminister Olaf Lies: „Es hat sich gezeigt, dass das Bundesnaturschutzgesetz in seiner bisherigen Form untauglich war, Problemen mit bestimmten Wölfen zu begegnen. Es hat uns gezwungen, einen Wolf um jeden Preis zu individualisieren, was vollkommen realitätsfern war. Wir haben es dennoch versucht, indem wir einen ausländischen Experten im Fallenstellen engagiert haben. Dies ist für die Zukunft kein erfolgversprechender Weg.“
Mit der Änderung des Bundesnaturschutzgesetz gibt es künftig mehr Handlungsspielraum: „Wo Wölfe einen ausreichenden Schutz überwinden, kann eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden. Beim Abschuss ist jetzt aber keine Individualisierung mehr notwendig. Wenn ein Wolf geschossen wird, wartet man ab, ob die Nutztierrisse nachlassen. Das Risiko der Strafbarkeit für Jäger, die das Land oder die Landkreise bei dieser Aufgabe unterstützen, fällt damit endlich weg. Denn es muss nicht mehr der krampfhafte Versuch unternommen werden, von mehreren Wölfen auf Anhieb den zu entnehmen, der durch DNA Analyse nachgewiesen werden konnte.“
Für GW717m bedeutet das: Sollte er fortan unauffällig bleiben, bleibt er unbehelligt. Sobald er jedoch wieder beginnt, ausreichend geschützte Nutztiere zu reißen, würde unverzüglich eine neue Ausnahmegenehmigung auf den Weg gebracht – dann im Sinne der Neuregelung des Bundesnaturschutzgesetzes.