Änderung des BGB zur Umsetzung der Warenkaufrichtlinie in Bezug auf den Verkauf von Pferden.

Pferdeland Niedersachsen GmbH

Kürzlich stand in Berlin die Änderung des deutschen Kaufrechts zur Umsetzung der Warenkaufrichtlinie in Bezug auf Tiere zur Anhörung. Hierzu hat die Pferdeland Niedersachsen GmbH in einem gemeinsamen Schreiben mit der FN Ministerpräsident Stephan Weil um seine Unterstützung in der Sache gebeten. Das Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat dazu im Auftrag des Ministerpräsidenten eine Stellungnahme abgegeben.  (Download unten)

Wie die FN heute berichtet, hat der Bundestag inzwischen über die Änderung des Kaufrechts abgestimmt. Die Änderungen betreffen auch das Recht beim Kauf oder Verkauf von Pferden. Für gewerbliche Pferdehändler:innen bedeutet nun, dass die Regelung zur Beweislastumkehr bei Tierverkäufen unberührt bleibt. (Download unten)

Insgesamt hat sich der jahrelange Kampf aller Beteiligten auf politischer Ebene ausgezahlt.

Antrag zur Unterstützung bei der Änderung des BGB zur Umsetzung der EU-Warenkaufrichtlinie in Bezug auf den Verkauf von Pferden

Antwort des Niedersächsichen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Pressemitteilung FN zum Verbrauchsgüterrecht

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