Stand 03.04.2022

Die Niedersächsische Verordnung über infektionspräventive Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Corona-Vierus SARS-CoV-2 und dessen Varianten (Nieders. Coronaverordnung) ( siehe auch Allgemeinverfügungen der Landkreise = Geusndheitsämter / Ordnungsämter).

Die Regularien für die Sportausübung unter freiem Himmel und in der Halle haben sich ab dem 03.04.2022 geändert. Die Einschränkungen sind aufgehoben worden, allerdings kann eine Maskenpflicht und / oder die 3G-Regel im Rahmen des Hausrechts gefordert werden. 

Hinweise für Vereine und Betrieb können hier heruntergeladen werden.

 

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