Stand 25.01.2022
Die Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des CoronaVirus SARS-CoV-2 (Nieders. Corona-Verordnung) ermöglicht grundsätzlich die Ausübung des Pferdesports auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen (vorbehaltlich von Vorgaben/ Allgemeinverfügungen der Landkreise Gesundheitsämter/Ordnungsämter siehe § 1 Abs.1 der VO). Eine Betreiberin oder ein Betreiber einer Einrichtung oder eines Betriebes kann unabhängig von den Warnstufen der VO im Rahmen der Privatautonomie den Zutritt auf Personen einschl. der dienstleistenden Personen beschränken, die einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis gem. COVID-19-SchAusnahmV vorlegen.
Seit 24.12.2021 bis einschl. 02.02.2022 gilt landesweit die Warnstufe 3