Am 16.12.2020 tritt die nächste Fassung der Niedersächsischen Coronaverordnung in Kraft und wird ersteinmal bis 10.01.2021 wirksam bleiben. Die ab dem 16.12.2020 gültige Fassung beinhaltet im Vergleich zur Fassung vom 12.12.2020 keine einschneidenden Änderungen in Bezug auf den Status des Amateursportbetriebses. Siehe Vergleichsfassung.
Deshalb bitten wir darum, sich entsprechend der Niedersächsischen Coronaverordnung und dem ausgegebenen Leitfaden zur Sicherstellung der Versorgung von Pferden und Eckpunkte zum Schutz vor Coronainfektionen zu verhalten.
Coronaverordnung Niedersachsen Stand 15.12.2020 (Vergleichsfassung)
Leitfaden zur Sicherstellung der Versorgung von Pferden
Handlungsempfehlungen für Vereine und Betriebe Dezember 2020