Bundesrat macht den Weg frei: Schenkelbrand bleibt
Die vom Bundestag im Dezember beschlossene Novelle des Tierschutzgesetzes ist jetzt auch durch den Bundesrat und kann somit in Kraft gesetzt werden. In Bezug auf den Schenkelbrand bedeutet dies, dass bis einschließlich 2018 die Ausnahmeregelung bestehen bleibt, nach der ein Schenkelbrand bei Pferden ohne Betäubung vorgenommen werden darf.
Pferdeland Niedersachsen wird weiterhin Koordinationsarbeit leisten, weil die örtliche Betäubung praxisreif gemacht werden muss und die Eins-zu-Eins- Umsetzung der EU-Verordnung mit einer Änderung der Viehverkehrsverordnung (Kennzeichnung entweder mittels Heißbrand oder Transponder-Implantation) das erklärte Ziel ist.