PM PLN 17.05.2022
Hannover. Mit Impulsvorträgen zu den Themen Wirtschaftsfaktor Pferd, Pferdetourismus und Wolf trat die Pferdeland Niedersachsen GmbH beim ersten Parlamentarischen Abend am 16. Mai der gastgebenden Industrie- und Handelskammer Hannover in den Dialog mit interessierten Landtags-Vertretern.
„Unsere Hauptaufgabe ist es, die gemeinsamen Interessen der sechs Pferdesport- und Zuchtverbände in Niedersachsen gegenüber der Öffentlichkeit und Politik darzustellen, auf Missstände hinzuweisen und Verbesserungen zu ermöglichen. Und wie sollte das besser funktionieren als in persönlichen Gesprächen und direktem Austausch“, so Alexandra Duesmann, Geschäftsführerin der Pferdeland Niedersachsen GmbH, die gemeinsam mit Maike Bielfeldt, Hauptgeschäftsführerin der IHK Hannover, Landtags-Politiker verschiedener Parteien in Hannover zum ersten Parlamentarischen Abend begrüßte. „Wir möchten Ihnen heute Abend die Themen näherbringen, die uns momentan besonders beschäftigen.“ Auch der Vizepräsident des Niedersächsischen Landtages, Frank Oesterhelweg, war der Einladung gefolgt: „Danke, dass Sie uns die Gelegenheit geben, sich persönlich auszutauschen. Das Pferd ist aus dem Sport hier in Niedersachsen überhaupt nicht wegzudenken und hat in so vielen Bereichen positiven Einfluss, wie man der neuen Broschüre „Gemeinsam stark“ nicht nur anhand der Zahlen entnehmen kann. Pferdesport ist kein elitärer Sport, sondern ein Volkssport. Das wird oft missverstanden. Uns als Land Niedersachsen ist das Pferd etwas wert, und wir werden uns auch weiterhin dafür einsetzen.“
In Form von kurzen Impuls-Referaten gab es für die Politiker Einblicke in aktuelle Themenfelder. Joachim Völksen, Präsident des Verbandes der Pony- und Kleinpferdezüchter Hannover, beleuchtete anhand aktueller Zahlen die Bedeutung des Wirtschaftsfaktors Pferd in Niedersachsen: „In Niedersachsen werden gut 207.000 Pferde in knapp 40.000 Beständen gehalten. Unser Bundesland ist die Heimat von über 1000 Pferdesportvereinen. Etwa 900 Millionen Euro beträgt der Gesamtumsatz der Pferdebranche, wobei etwa vier Pferde einen Arbeitsplatz sichern. Die Messe Pferd & Jagd freut sich jährlich auf mehr als 100.000 Besucher. Niedersachsen ist außerdem das beliebteste Bundesland für Reiterurlauber, die etwa 225 Millionen Euro Umsatz generieren. Er erwähnte auch den Stellenwert des Pferdes im therapeutischen Bereich für beeinträchtigte Menschen sowie den positiven Einfluss, den Pferde auf Kinder und Jugendliche haben, die aktiv im Pferdesport sind.
Auf die immense Bedeutung des Pferdetourismus ging Martin Exner, Fachbeirat Pferdetourismus der PLN, näher ein. Er appellierte an die Politiker, die Marketing-Maßnahmen im Pferdetourismus zu intensivieren, um dessen Sichtbarkeit zu erhöhen und unterstrich anhand von Zahlen das wirtschaftliche Potential im Vergleich zu anderen Freizeitmöglichkeiten wie Radfahren, Wandern oder Wassersport in Niedersachsen. Er appellierte außerdem an die Landtags-Vertreter, die Regelungen für das Reiten in der freien Natur in Niedersachsen weiterhin beizubehalten und zu unterstützen. Zu den aktuellen Entwicklungen zum Thema „Wolf in Niedersachsen“ nahm Helmut Habermann, Fachbeirat Wolf der PLN, Stellung und wies hier auf die zu geringen Entschädigungszahlen für Pferdehalter im Fall von Wolfsrissen hin sowie die nicht ausreichenden Fördergelder für Schutzmaßnahmen wie den Weidezaunbau. Auch die Aufnahme von Wölfen in das Jagdrecht sollte weiterhin verfolgt werden.
Im Anschluss hatten die Politiker Gelegenheit, mit Referenten sowie Vertretern der Sport- und Zuchtverbände ins Gespräch zu kommen. Die Agrarpolitische Sprecherin der SPD-Landtagsfraktion Niedersachsen, Karin Logemann, zog ein positives Fazit: „Ich kann den Veranstaltern nur ein großes Lob aussprechen für diesen Auftakt. Ich finde den Mix gut und die Vorträge sehr interessant. Dieses Feedback bekam ich auch von meinen Kollegen, die vielleicht nicht so verbandelt sind mit dem Pferdesport wie ich. Das, was man vermitteln wollte, wurde also auch verstanden. Ich möchte in der weiteren politischen Arbeit mitnehmen, zu schauen, welche Punkte des Entschließungs-Antrages des Niedersächsischen Landtages vor zwei Jahren noch nicht umgesetzt wurden. Hier ging es darum, den Wirtschaftsfaktor Pferd zu stärken und das Pferdeland Niedersachsen noch attraktiver zu gestalten“.
Bildunterschrift: Erster Parlamentarischer Abend der Pferdeland Niedersachsen GmbH: Bernhard Feßler (Interessentvertreter FN, Hauptstadtbüro Berlin), Joachim Völksen (1. Vorsitzender des Verbandes der Pony- und Kleinpferdezüchter Hannover), Maike Bielfeldt (HGF der IHK Hannover), Martin Exner (Fachbeirat Pferdetourismus der PLN), Alexandra Duesmann (Geschäftsführerin der Pferdeland Niedersachsen GmbH), Helmut Habermann (Fachbeirat Wolf der PLN), Soenke Lauterbach (FN-Generalsekretär). Foto PLN/ Pantel
PM PLN 16.05.2022
Seit 2005 setzt sich die Pferdeland Niedersachsen GmbH für das Pferd, den Pferdesport und die –Zucht in Niedersachsen ein. Mit großer Weitsicht haben die sechs größten Pferdesport- und –Zuchtverbände damals die Gesellschaft gegründet, damit die Themen, die alle Verbände gleichermaßen beschäftigen, gemeinsam gegenüber Öffentlichkeit und Politik vertreten werden können. Die Gesellschaft vertritt damit ca. 150.000 Mitglieder ihrer Gesellschafterverbände.
Unter ihrem Leitsatz „Gemeinsam sind wir stark“ veranstaltet die Gesellschaft heute ihren ersten Parlamentarischen Abend in Hannover. In den Räumen der IHK Hannover treffen sich Abgeordnete aller Fraktionen mit Funktionären, Organisationen und Ehrenamtlern rund um das Thema Pferd.
„Die gute Resonanz auf unsere Einladung spricht für einen Abend mit wertvollem Austausch, wir freuen uns, dass so viele Abgeordnete unseren ersten Parlamentarischen Abend besuchen. Dies zeigt, dass das Pferd in Niedersachsen und die damit zusammenhängenden Themen ernst genommen werden,“ so Alexandra Duesmann, Geschäftsführerin der Pferdeland Niedersachsen GmbH.
Die Veranstaltung startet um 18:30 Uhr in den Räumen der IHK Hannover am Schiffgraben. „Diese großartige Unterstützung ist für uns sehr wertvoll und wir danken deshalb für die Möglichkeit unsere Veranstaltung in den Räumen der IHK durchführen zu dürfen,“ betont Alexandra Duesmann.
Pressemitteilung Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (PI61/2022) - 10.05.2022
Der Wolf soll in Niedersachsen ins Jagdrecht übernommen werden. Damit entfällt künftig die Notwendigkeit der Niedersächsischen Wolfsordnung vom 20. November 2020.
Sie wird überflüssig, da mit der Aufnahme des Wolfs in Jagdrecht ansonsten die geltenden Vorschriften schlicht doppelt vorhanden wären. Daher wird die Niedersächsische Wolfsordnung mit Verabschiedung der Novelle des Niedersächsischen Jagdgesetzes im Landtag aufgehoben. Dies ist voraussichtlich im Juni der Fall. Bis dahin bleibt sie in Kraft.
Dazu der niedersächsische Umweltminister Olaf Lies:
„Mit der Aufnahme des Wolfs in das niedersächsische Jagdrecht gehen wir den nächsten Schritt in Sachen Wolfsmanagement. Das, was wir bisher in der Wolfsverordnung geregelt haben, bekommt so noch einmal einen höheren Rang. Denn der Wolf wird in Niedersachsen wieder heimisch. Das passiert in den meisten Territorien der Rudel auch ohne größere Auffälligkeiten. Dort aber, wo es zu großen Konflikten kommt, brauchen wir ein gutes Instrumentarium. Unser Grundsatz bleibt: zuerst kommt immer der Herdenschutz. Und da, wo der nicht mehr greift, muss es rechtlich sauber möglich bleiben, einzelne Tiere aus besonders auffälligen Rudeln zu schießen.
Die gut gemeinten Vorschläge zu Panikhalsbändern für Schafe, wie sie aktuell aus dem Bundesumweltministerium zu hören sind, testen wir bereits. Sie erweisen sich bislang allerdings als untauglich und können kein Wolfsmanagement ersetzen. Wir werden damit unseren konsequenten Weg von Herdenschutz und Ausnahmegenehmigungen weiter gehen. Dabei erwarten wir vom Bund, dass die Möglichkeiten für ein regional differenziertes Bestandsmanagement, wie es im Koalitionsvertrag zwischen Grünen, FDP und SPD vereinbart wurde, auch ermöglicht werden.“
Die Wolfsordnung wurde seinerzeit erlassen, um die in Niedersachsen zumutbaren Herdenschutzmaßnahmen zu definieren und zu bestimmen, was passiert, wenn Wölfe sich Menschen annähern. Sie ist außerdem ein wichtiges Instrument, um Jägerinnen und Jägern Rechtssicherheit zu geben, wenn sie sich an den staatlich genehmigten Entnahmen einzelner Wölfe aus besonders auffälligen Rudeln beteiligen. Diese werden auf Grundlage des §45a Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) erteilt, der beim damaligen Inkrafttreten der Wolfsverordnung noch neu und Erfahrung damit kaum vorhanden war.
Um eine Doppelung der Vorschriften zu vermeiden, kann mit Inkrafttreten der Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes die Wolfsverordnung also aufgehoben werden. Dies wird zudem erforderlich, weil das künftige Jagdgesetz das Zusammenspiel von Naturschutzbehörden und Jagdbehörden neu regelt. Diese Regelungen waren in der Verordnung bisher so nicht abgebildet.
Für den nach der Änderung des Jagdgesetzes verbleibenden Inhalt der Wolfsverordnung ist keine Verordnung mehr erforderlich. Dies betrifft beispielsweise die Anlage zur Verordnung mit Angaben zu zumutbaren wolfsabweisenden Schutzmaßnahmen wie Herdenzusammensetzung und Zaunhöhen. Entsprechende Verwaltungsvorschriften werden aktuell vom Umweltministerium erarbeitet und den zuständigen Behörden als Auslegungshilfe ebenfalls mit Verabschiedung des neuen Jagdgesetzes zur Verfügung gestellt. Es ändert sich mithin nichts an den von den Tierhaltern zu erfüllenden Herdenschutzmaßnahmen.
Die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zur Entnahme von Wölfen nach Maßgabe des Bundesnaturschutzgesetzes obliegt wie bisher und weiterhin den unteren Naturschutzbehörden. Durch die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht ändert sich vor allem, dass künftig bei der Umsetzung der Entnahmegenehmigung die Jagdbehörden stärker eingebunden werden.
Vertreter*innen des Aktionsbündnisses Aktives Wolfsmanagement Foto: Landvolk Niedersachsen
Pressemitteilung des Landvolkpressedienstes vom 28.04.2022
L P D – „Ein erster und vor allem wichtiger Schritt für den Erhalt der Weidetierhaltung in Niedersachsen ist mit dem Beschluss des Agrarausschusses des Niedersächsischen Landtags, den Wolf in das Landesjagdrecht aufzunehmen, getan. Das gibt dem einen oder anderen Weidetierhalter etwas Hoffnung, doch weiterzumachen“, zeigt sich Landvolk-Vizepräsident Jörn Ehlers erfreut. Als Vertreter des Aktionsbündnisses Aktives Wolfsmanagement hatte er den Abgeordneten gemeinsam jetzt mit weiteren Mitstreitern ein Rechtsgutachten zur Aufnahme des Wolfes ins niedersächsische Jagdrecht überreicht, um auf die existenzbedrohende Lage der Weidetierhalter und die Zukunft der wichtigen Weidetierhaltung aufmerksam zu machen, teilt der Landvolkpressedienst mit.
Es geht dem Aktionsbündnis nicht darum, wie seit Jahren von Anfang an betont, den Wolf auszurotten. „Wir brauchen diesen Schritt aber, um die Wolfspopulation in einem erträglichen Maß zu halten. Durch die Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht kann nun ein aktives Wolfsmanagement in Niedersachsen erfolgen, wenn auch das Plenum zustimmt“, sagt Ehlers. Alle anderen Varianten haben bislang keinen Erfolg gehabt, doch es gelte nicht nur den Wolf, sondern auch die Weidetiere zu schützen.
Die Interessengemeinschaft der Weidetierhalter Deutschland, die Pferdeland Niedersachsen GmbH, der Zentralverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden Niedersachsen (ZJEN), der Förderverein der Deutschen Schafhaltung, die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) und das Landvolk Niedersachsen hatten bei Prof. Michael Brenner ein Rechtsgutachten zur Frage der Aufnahme des Wolfes in das Niedersächsische Landesjagdrecht in Auftrag gegeben. „Als Experte für deutsches und europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht kam er zu dem Schluss, dass der Aufnahme des Wolfes in den §5 NdsJagdG enthaltenen Katalog der nach Landesrecht dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten weder unionsrechtliche noch verfassungsrechtliche Gründe entgegenstehen“, erklärt Landvolk-Vizepräident Ehlers. Es obliege der Gestaltungsfreiheit der Mitgliedstaaten, wie sie die Vorgaben der FFH-Richtlinie in das mitgliedstaatliche Recht umsetzen. „Dies schließt das Recht ein, jagdrechtlichen und naturschutzrechtlichen Artenschutz in unterschiedlichen Gesetzen zu verankern, wovon im Übrigen sowohl der verfassungsändernde als auch der Gesetzgeber des Bundesnaturschutzgesetzes ausgehen. Wird der Wolf in den Katalog der dem Jagdrecht unterliegenden Tierarten aufgenommen, muss indes sichergestellt werden, dass die Vorgaben der FFH-Richtlinie Beachtung finden. Diesen Vorgaben kann durch die Anordnung einer ganzjährigen Schonzeit für den Wolf hinreichend Rechnung getragen werden“, führt Ehlers aus. „Nun ist es an der Landesregierung, endlich Taten folgen zu lassen, damit unsere gebeutelten Weidetierhalter einen Lichtblick für die Zukunft haben. Ein Schäfer hat in dieser Woche sieben tote und 30 zum Teil schwer verletzte Tiere nach einem Wolfsangriff von seiner Weide holen müssen. So ein Massaker macht kein Weidetierhalter lange mit. Mit dem Abschuss auffälliger Wölfe in betroffenen Regionen lernen die Wölfe, dass Gefahr vom Menschen ausgeht. Das ist das Ziel“, sagt Ehlers abschließend. (LPD 33/2022)