Gemeinsame Position des Aktionsbündnis aktives Wolfsmanagement

Die Gesellschafter der Pferdeland Niedersachsen GmbH positionieren sich zusammen mit dem Landvolk Niedersachsen mit 16 Vereinen und Interessenvertretungen im Aktionsbündnis aktives Wolfsmanagement (Stand 03/2019)

Positionspapier Aktionsbündnis aktives Wolfsmanagment

  1. Sofortige Einführung eines echten Wolfsmanagements (inkl. Bestandsregulierung) in Niedersachsen und auf Bundesebene


Die gezielte Entnahme von Wölfen (aktives Wolfsmanagement) ist nach internationalem und europäischem Recht grundsätzlich möglich. In einigen europäischen Ländern wie beispielsweise im Nachbarland Frankreich wird ein derartiges Management umgesetzt. Die Bedingungen dafür sind auch in Deutschland erfüllt, der Wolf ist keine vom Aussterben bedrohte Wildart. Eine weitere ungehinderte Ausbreitung in vom Menschen dicht besiedelte, für die landwirtschaftliche Nutzung einschließlich Nutztierhaltung entwickelte Kulturlandschaft ist für die Erhaltung einer gesunden europäischen Wolfspopulation weder erforderlich noch sinnvoll. Ein aktives Wolfsmanagement ist nicht nur für die Abwehr von Gefahren für Leib und Leben von Menschen, sondern vor allem auch für den Schutz von Weidetieren, zur Erhaltung von Weidelandschaften, zum Schutz des übrigen Tierartenspektrums, sowie für die Gewährleistung der Sicherheit von Hochwasserschutz- und Seedeichen dringend erforderlich. Um Managementmaßnahmen, die Artikel 16 der FFH-Richtlinie eröffnet, rechtssicher anzuwenden, ist eine Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes hin zu einer 1:1-Umsetzung von EU-Recht dringend erforderlich. Für die erforderliche Regulierung der Wolfspopulation über die ordnungsgemäße Jagd ist eine Überführung des Wolfes aus Anhang IV in Anhang V der FFH-Richtlinie notwendig. Außerdem muss der Wolf dem deutschen Jagdrecht unterstellt werden.

  1. Bei wiederholten lokal einzugrenzenden Wolfsübergriffen auf Nutztiere ist ein intensives Wolfsmonitoring zur Identifizierung der verantwortlichen Wolfsindividuen zu veranlassen. Ergibt sich daraus, dass einzelne Wölfe oder auch Rudel beginnen, sich systematisch auf die Erbeutung von Nutztieren zu konzentrieren, ist der Abschuss solcher Wölfe unbürokratisch zu genehmigen.
  1. Eine Besenderung im Rahmen des Monitorings ist schnellstmöglich umzusetzen. Anzustreben ist dabei mindestens einen erwachsenen Wolf in jedem Rudel zu besendern. So können Aktivitäten der Wölfe besser nachvollzogen und problematisches Verhalten – d.h. ungewünschte Annäherung an Menschen und menschliche Behausungen und/oder die Spezialisierung auf Nutztiere – frühzeitig erkannt werden.
  1. Es ist kurzfristig auf wissenschaftlicher Basis und unter Berücksichtigung der vorhandenen Wolfsrudel zu prüfen und festzulegen, in welchen Landschaftsräumen die Etablierung eines Wolfsrudels unter der Bedingung einer vernünftigen Koexistenz mit der ländlichen Wohnbevölkerung und den landwirtschaftlichen Hofstellen und unter der Erhaltung jagdbarer Wildbestände akzeptabel ist (Wolfshabitate). Basis eines derartigen Konzepts muss die unbürokratische Möglichkeit gezielter Abschussmöglichkeit von Wölfen (siehe a) sowie die Aufrechterhaltung einer Weidetierhaltung von Huf- und Klauentieren (z. B. Rinder, Schafe, Ziegen, Gehegewild, Pferde) in einer unverbarrikadierten Offenlandschaft sein. Räume, in denen ein Großteil der Landschaft allenfalls durch herkömmliche, die Ausbruchssicherheit der Tiere gewährleistende Weidezäune geprägt ist oder in denen durch die besondere Eigenart die Weideflächen keiner Zäunung bedürfen (z. B. in den küstennahen Niederungsgebieten mit ihrem dichten Gewässernetz), scheiden systematisch als potenzielles Wolfshabitat aus.
  1. In festgelegten Wolfshabitaten ist ein systematisches Management der Entwicklung der Wolfspopulation zuzulassen, das auch den Abschuss als ordnungsgemäße jagdliche Regulierung zur Vermeidung der Etablierung von neuen Wolfsrudeln außerhalb solcher Eignungsgebiete zulässt.
  1. Sofortige Entbürokratisierung des Verfahrens über Ausgleichszahlungen für Nutztierverluste und Schäden an allen Huf- und Klauentieren sowie andere Schäden eines Tierhalters, die nachweislich oder wahrscheinlich durch einen Wolf verursacht wurden sowie Schaffung eines Rechtsanspruches auf Ausgleich ohne finanzielle Deckelung

 

  1. Bei Vorliegen von Indizien für eine mögliche Verursachung eines Schadens durch einen Wolf (ohne Erfordernis eines DNA-Nachweises) und fehlende eindeutige Belege für eine andere Ursache ist der Anspruch auf eine Ausgleichszahlung erfüllt und eine zeitnahe Auszahlung zu gewährleisten. Außerdem ist betroffenen Tierhaltern eine B-Probe von genommenen DNA-Spuren zur Verfügung zu stellen.
  1. Anspruch auf Ausgleichszahlung in Höhe des Marktwertes eines getöteten oder notgetöteten Tieres, bei verletzten oder nicht mehr handhabbaren Tieren in Höhe der erforderlichen Behandlungskosten und ggf. Marktwertminderungen (z. B. bei Zuchttieren oder vorzeitiger Schlachtung), bei Verfohlen, Verkalben oder Verlammen in Verbindung mit einem wahrscheinlichen Wolfsübergriff in Höhe des Marktwertes des Jungtieres, ausgenommen ein Amtsveterinär weist eine eindeutig andere Ursache nach (Beweislastumkehr). Bei Schadensschätzungen sind in Zuchtfragen erfahrene Sachverständige einzubeziehen.
  1. Bei erstmaligem Wolfsübergriff ist ein Ausgleich immer unabhängig von wolfsabweisenden Maßnahmen zu gewährleisten, mehr als eine ordnungsgemäße Einfriedung gegen Ausbruch darf nicht verlangt werden. In Gebieten, in denen natürliche Hindernisse (z. B. Gewässer) eine hinreichende Einfriedung bieten, kann ebenfalls kein wolfsabweisender Grundschutz gefordert werden. Bei wiederholtem Wolfsübergriff besteht der Ausgleichsanspruch fort, sofern Schutzmaßnahmen nicht gewirkt haben aus Gründen, die der Tierhalter nicht zu verantworten hat oder weil ein wirksamer Schutz über herkömmliche Einfriedung gegen Ausbruch in den betroffenen Landschaftsräumen nicht sinnvoll ist (z. B. in Rinder-Weidegebieten) oder die herkömmliche Einfriedung durch den Wolf überwunden wurde (z. B. bei Schafen oder Gehegewild) ; das gilt auch dann, wenn durch den Tierhalter nicht zu verantwortende oder nicht rechtzeitig zu behebende Mängel von ergriffenen Schutzmaßnahmen festgestellt werden.
  1. Aufwendungen eines Tierhalters, die diesem durch andere Folgen von Wolfsübergriffen entstehen und nicht über eine normale Tierhalterhaftpflicht abgesichert werden können, sind ebenfalls in voller Höhe auszugleichen (z. B. nicht versicherbare eigene Schäden oder Schäden Dritter durch ausgebrochene Tiere).
  1. Ausgleichszahlungen für Wolfsübergriffe müssen rechtlich analog zu Ausgleichsansprüchen in Naturschutz- oder Wasserschutzgebieten gesetzlich garantiert werden, da das geltende Naturschutzrecht dem Tierhalter die Möglichkeit einer eigenaktiven Abwehr von Wölfen (z. B. durch Vergrämung oder Abschuss) versagt.
  1. Verbesserung der Förderbedingungen für Schutzmaßnahmen für Weidetiere
  1. Aufhebung aller betrieblichen Obergrenzen für die Förderung von wolfsabweisenden Zäunungen oder Einsatz von Herdenschutztieren bzw. anderen Schutzmaßnahmen
  1. 100 %-Förderung aller Maßnahmekosten, die über die normalen betrieblichen Kosten einer ordnungsgemäßen Einfriedung oder Hütehaltung zum Schutz vor Ausbruch hinausgehen. Dies schließt alle damit verbundenen Arbeitskosten für die Errichtung und Unterhaltung von Zäunen, anfallende Mehrkosten durch wolfsbedingte Aufstallung, Unterhaltungskosten (inkl. Betreuungsaufwand) von Herdenschutztiere oder Aufwendungen für die Neuerrichtung oder Nachrüstung von Gebäuden oder Pferchen ein.

Das Aktionsbündnis aktives Wolfmanagement ist ein Zusammenschluss folgender Verbände und Interessenvertretungen:

Landvolk Niedersachsen e.V. und seine Kreisverbände,

Niedersächsischer LandFrauenverband Hannover e.V.,

Landfrauenverband Weser-Ems e.V.,

Junglandwirte Niedersachsen e.V.,

Niedersächsische Landjugend e.V.,

Zentralverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Niedersachsen e.V.,

Landesschafzuchtverband Niedersachsen e.V.,

Landes-Schafzuchtverbandes Weser-Ems e.V.,

Stader Schafzuchtverband e.V.,

Verband Lüneburger Heidschnuckenzüchter e.V.,

WNON Interessengemeinschaft Weidetierhalter Deutschland,

Förderverein der Deutschen Schafhaltung e.V.,

Landesverband für landwirtschaftliche Wildhaltung e.V.,

Wölfe vs. Land - Bürgerinitiative,

Bürgerinitiative „für wolfsfreie Dörfer“,

für die Fleischrinder- sowie Milchviehhalter und –züchter die Masterrind GmbH,

die Gesellschafter der Pferdeland Niedersachsen GmbH:

Pferdesportverband Hannover e.V.,

Pferdesportverband Weser-Ems e.V.,

Hannoveraner Verband e.V.,

Oldenburger Pferdezuchtverband e.V.,

Verband der Pony- und Kleinpferdezüchter Hannover e.V.,

Pferdestammbuch Weser-Ems e.V.

 

Pferdeland Niedersachsen GmbH engagiert sich im Wolfsmanagement

Entsprechend der Bündelungsfunktion ist Pferdeland Niedersachsen Mitglied im Arbeitskreis Wolf, den das Niedersächsische Umweltministerium einberufen hat. Dieses Gremium dient dem Informationsaustausch und der Kommunikation zwischen den verschiedenen Organisationen und Strukturen, die sich mit der Entwicklung und den entstandenen Konflikten befassen.
Dazu hat sich eine Arbeitsgemeinschaft der Tierhalter gebildet, um deren Interessen in abgestimmter Form einbringen zu können.

Nach der Neubildung des AK Wolf am 1. Juli 2014 hat Ende November ein weiteres Treffen stattgefunden, in dem Frank Faß, der Leiter des Wolfscenter Dörverden, zum Vorsitzenden gewählt wurde. Das Umweltministerium stellte die sog. Förderrichtlinie Wolf vor, die zeitgleich verabschiedet worden war. In dieser ist „die Gewährung von Billigkeitsleistungen und Zuwendungen zur Minderung oder Vermeidung von durch den Wolf verursachten wirtschaftlichen Belastungen in Niedersachsen“ geregelt.

http://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/themen/natur_landschaft/foerdermoeglichkeiten/richtlinie_wolf/richtlinie-wolf-129504.html

FN und Verbände beim Präsidenten des Deutschen Städtetags in Nürnberg - 523.000 Unterschriften an Dr. Maly übergeben

Nürnberg (fn-press). Dr. Ulrich Maly, Präsident des Deutschen Städtetages und Nürnberger Oberbürgermeister, war sichtlich beeindruckt, als ihm 25 Postkisten mit rund 523.000 Unterschriften gegen die Einführung der Pferdesteuer ins Nürnberger Rathaus gestellt wurden. Die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN), der Bund der Steuerzahler, der Deutsche Bauernverband sowie der Deutsche Olympische Sportbund hatten hochrangige Vertreter nach Nürnberg entsandt, um den Städtetagspräsidenten von der Unsinnigkeit der Pferdesteuer zu überzeugen.

Dr. Ulrich Maly gab zu erkennen, dass auch er nicht von der Pferdesteuer überzeugt ist. „Die Pferdesteuer ist eine Bagatellsteuer, und Bagatellsteuern können die finanziellen Probleme der Städte und Gemeinden nicht lösen.“ Er fügte lächelnd hinzu: „Ich hätte nicht gedacht, dass eine meiner ersten Amtshandlungen als Präsident des Deutschen Städtetages die Auseinandersetzung mit dem Thema Pferdesteuer sein würde.“ Maly hatte erst Ende April den Münchner Oberbürgermeister Christian Ude in dieser Funktion abgelöst. Dass der Termin der Übergabe so kurzfristig zustande kam, ist Hans-Peter Schmidt, dem Aufsichtsratsvorsitzenden der Nürnberger Versicherungsgruppe und Präsidiumsmitglied der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) zu verdanken. Schmidt betonte, dass die Pferdesteuer für eine Neiddebatte nicht tauge. „Die Reiter sind durch die Anhebung der Mehrwertsteuer und drastisch gestiegene Preise für Pferdefutter und Einstreu schon genug gebeutelt.“ Schmidt hob zudem die Bedeutung des Pferdes als eines der wichtigsten deutschen Kulturgüter hervor.

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Über eine halbe Million Unterschriften gegen die Pferdesteuer

Auszählung hat alle Erwartungen übertroffen

Warendorf (fn-press). Die Auszählung ist abgeschlossen: 523.172 Menschen haben sich in der Online-Petition und auf Unterschriftenlisten gegen die Einführung der Pferdesteuer ausgesprochen.

Damit hätten selbst Optimisten nicht gerechnet: Das an sich schon sehr erfreuliche Ergebnis der Online-Petition (bis 31. März), an der sich über 200.000 Pferdefreunde beteiligt hatten, wurde von der parallel durchgeführten Unterschriftensammlung noch übertroffen. 322.765 Menschen trugen sich in die Listen ein – in der Summe haben sich also über eine halbe Million Gegner der Pferdesteuer zu einer großen solidarischen Aktion zusammengeschlossen: Soenke Lauterbach, Generalsekretär der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN): „Das ist wirklich ein Traumergebnis. Ich bin überwältigt, dass es gelungen ist, so viele Menschen in so kurzer Zeit zu mobilisieren. Mein Dank gilt allen, die die Aktion unterstützt haben.“ Nun wird die Übergabe der Petition an den Deutschen Städtetag und den Deutschen Städte- und Gemeindebund vorbereitet.

Die „Pferdeszene“ stand geschlossen hinter der Petition. 63 Pferdesport- und Pferdezuchtverbände hatten sich beteiligt, über 11.500 Reitvereine und Pferdebetriebe waren von der FN angeschrieben worden, die Medien boten exzellente Unterstützung, auf Veranstaltungen und Messen wurden Unterschriftenlisten verteilt. Thomas Ungruhe, Leiter der FN-Abteilung Breitensport, Vereine und Betriebe und seit knapp zwei Jahren im Dauereinsatz gegen die Pferdesteuer, sagt: „Die überaus große Resonanz, auch die vielen persönlichen Gespräche motivieren uns sehr, den Kampf gegen die Pferdesteuer mit unvermindertem Elan fortzusetzen.“

Dass dies auch notwendig ist, macht eine weitere Kommune deutlich: Im hessischen Kirchheim wird in den kommenden Tagen die Stadtverordnetenversammlung die Satzung zur Erhebung der Pferdesteuer voraussichtlich beschließen. Den Haupt- und Finanzausschuss hat das Thema bereits passiert. Damit wäre Kirchheim hinter Bad Sooden-Allendorf die zweite Gemeinde, die die juristische Voraussetzung für die Erhebung der Abgabe geschaffen hätte.

200.413 Online-Signaturen gegen die Pferdesteuer

Mit dem 31. März ist die Frist bei Open-Petition für die Online-Signatur gegen die Pferdesteuer abgelaufen.

Die Aktion brachte 200.413 Unterschriften. Noch nicht vollständig ausgewertet sind die Listen, die von dem Aktionsbündnis mit der FN verteilt worden sind. Wo noch nicht geschehen, wird dringend um Rücksendung nach Warendorf gebeten. Ende April wird dann das Gesamtergebnis bekannt gegeben.

Pferdeland Niedersachsen GmbH

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