Pressemitteilung der CDU Fraktion im Niedersächsischen Landtag vom 03.11.2020
Hannover. „Lange hat die CDU-Landtagsfraktion es gefordert, jetzt wird es umgesetzt: der Wolf wird in das Jagdgesetz aufgenommen. Das ist ein wichtiges Signal für die Weidetierhalter in Niedersachsen. Ebenso fordern wir sowohl die französische Methodik zur Wolfszählung im nationalen Wolfsmonitoring zu implementieren als auch über die Definition des guten Erhaltungszustandes nach französischem Vorbild eine Untergrenze für die Wolfspopulation festzulegen“, so der Abgeordnete Frank Schmädeke.
„Die Regierungskoalitionen werden im kommenden Novemberplenum einen Antrag einbringen, in dem neben den drei genannten Punkten der Bund aufgefordert wird, den Ländern auf Grundlage eigener Wolfsmanagementpläne ein rechtssicheres Bestandsmanagement zu ermöglichen“, so Schmädeke.
„Wir bitten die Landesregierung mit unserem Antrag auch, sich gegenüber der Bundesregierung weiter für eine Weidetierprämie für Schafe und Ziegen einzusetzen. Wir erreichen eine Akzeptanz für den Wolf nur, wenn wir ihn regulieren, den Weidetierhaltern helfen und sie beim Schutz ihrer Tiere unterstützen“, so der Abgeordnete.
02.11.2020
Hannover (psvhannover-aktuell). Der Sport ist enorm wichtig für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und kann dabei helfen, gesund zu bleiben. Dennoch muss auch der Sportbetrieb in diesen schwierigen Zeiten wieder heruntergefahren werden, um Begegnungen und Kontakte zu reduzieren. Die neue Niedersächsische Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 enthält an verschiedenen Stellen Regelungen mit Bezug zur Sportausübung. Diese FAQ zum Sporttreiben sind nun aktualisiert.
Hier die wichtigsten Fundstellen:
§ 2 Abs. 3 Nr. 10 (Ausnahme von Abstandsgebot),
§ 3 Abs. 4 Nr. 7 (Ausnahme von Mund-Nasen-Bedeckung),
§ 7 (Veranstaltungen sitzend),
§ 8 (Veranstaltungen stehend),
§ 10 Abs. 1 Nr. 7 (Individualsport im Freizeit- und Amateursportbetrieb),
§ 16 (Spitzen- und Profisport).
Durch die FAQs zum Sporttreiben sollen die Fragen der Bürger zur Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 in Bezug auf die sportliche Betätigung beantwortet werden:
FAQs zum Sporttreiben
Reitbetrieb bleibt unter Auflagen weitgehend möglich
(fn 31.10.2020)
Warendorf (fn-press). Vor drei Tagen haben sich die Bundeskanzlerin sowie die Regierungschefinnen und -chefs der Länder auf einen erneuten Lockdown zur Eindämmung des Coronavirus geeinigt. Fest stand seitdem, dass Sportstätten für den Freizeit- und Amateursportbetrieb ab 2. November erneut geschlossen werden müssen. Ausnahmen für den Individualsport und damit auch für den Reitsport sind jedoch ausdrücklich vorgesehen. Nun haben die ersten Bundesländer diese Beschlüsse in eigenständigen Verordnungen umgesetzt und dabei teilweise konkretere Regelungen für den Pferdesport formuliert.
Demnach dürfen zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen und Hamburg auch Reithallen in einem bestimmten Rahmen für die notwendige Pferdebewegung aus Tierschutzgründen genutzt werden. In Mecklenburg-Vorpommern und im Saarland ist es zudem ausdrücklich vorgesehen, dass Trainer/innen oder Reitlehrer/innen den Reitbetrieb aus Gründen der Sicherheit und Unfallverhütung beaufsichtigen. Die Landespferdesportverbände haben dafür bereits Hygienekonzepte erstellt. In Mecklenburg-Vorpommern ist für Kinder- und Jugendliche auch eine aktive Unterrichtserteilung erlaubt.
Damit steht fest: Es konnte verhindert werden, dass Reitanlagen wie im Frühjahr komplett geschlossen werden müssen. Pferdesportlerinnen und Pferdesportler haben unter Einhaltung bestimmter Vorgaben weiterhin Zugang zu ihren Pferden und der Reitbetrieb muss nicht gänzlich eingestellt werden.
„In einigen Ländern sind die Regelungen für den Pferdesport aus Tierschutzgründen sogar weitgehender als in anderen Sportarten. Wir freuen uns, dass unsere Argumente und die Bedürfnisse der Pferde und Pferdesportler von den Behörden berücksichtigt wurden“, sagt FN-Generalsekretär Soenke Lauterbach und kündigt an: „Noch nicht in allen Ländern ist ganz klar, wie die Regelungen in der Praxis auszulegen sind und ob etwa Reithallen genutzt werden dürfen. Dort arbeiten die Landespferdesportverbände gerade mit Hochdruck daran, dies mit den Behörden zu klären und hinzubekommen.“
Die Landespferdesportverbände haben zum Teil bereits Hygienekonzepte auf Grundlage der neuen Verordnungen erstellt. Links zu den Internetseiten der Verbände, zu den aktuellen Verordnungen sowie zu den einzelnen Regelungen für Training und Unterricht stellt die FN hier zur Verfügung: www.pferd-aktuell.de/coronavirus. Unter der Frage „An wen kann ich mich in meiner finanziellen Notlage wenden?“ finden Betreiber von Reitschulen und Pensionsställen sowie alle anderen Selbstständigen im Pferdesport aktuelle Informationen, wo sie finanzielle Unterstützung erhalten können. jbc
Niedersächsische Corona-Verordnung Stand 30.10.2020 - Download hier
(Stand 21.10.2020)
Wir bitten um Beachtung:
Hinweise zum Umgang mit Pferden bei Corona – die nächste Welle steht direkt vor unserer Tür!
Seit geraumer Zeit steigt die Zahl der Corona-Infektionen wieder stark an. Wir sollten diese Alarmzeichen nicht auf die leichte Schulter nehmen und uns verantwortlich zeigen. Niemand möchte einen zweiten Lock-Down riskieren.
Damit wir auch weiterhin nahezu ungehindert Pferdesport und Pferdehaltung betreiben können, möchte wir alle Pferdehalter bitten, uns in dieser besonderen Situation weiterhin aufmerksam zu bleiben.
Nach Rücksprache mit dem Landwirtschaftsministerium, mit dem wir im Frühjahr den Leitfaden zum Umgang mit Pferden unter Pandemiebedingungen erarbeitet haben, weisen wir darauf hin, dass die Richtlinien in diesem Leitfaden immer noch maßgeblich dazu beitragen können, die weitere Ausbreitung des Corona-Virus zu verhindern. Alle Lockerungen waren hart erkämpft.
Deshalb möchten wir alle Pferdehalter, Reitsportler und Pferdefreunde noch einmal eindringlich bitten, die folgenden Regeln ernst zu nehmen und anzuwenden:
AHA – Regeln beachten (Abstand – Hygiene – Alltagsmaske)
- Mund – Nasen- Schutz tragen (besonders dort, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, prophylaktisch aber grundsätzlich zu empfehlen)
- Hände waschen / desinfizieren
- Gebrauchsgegenstände, die von mehreren Personen benutzt werden, nach Gebrauch immer gut reinigen / desinfizieren
- Handschuhe tragen
- Reinigung der Sanitärräume sicherstellen
- Abstand halten
Für die Nachverfolgung bei Corona-Infektion sollte eine tägliche Liste über alle im Stall anwesenden Personen geführt werden.
Bei Beachtung dieser Regeln tragen wir dazu bei, nicht wieder in eine Lock-Down Situation wie im Frühjahr zu geraten, die dann wieder unseren gesamten Sport und die Existenzgrundlage für viele Unternehmen und Beschäftigte im Bereich Pferdesport gefährden würde.
Wir bitten deshalb alle um Unterstützung und Mithilfe. Gehen Sie sorgsam mit sich und der Gesundheit anderer um!
Vielen Dank. Die Hinweise können hier heruntergeladen werden